In Deutschland unterliegen Zinserträge der Abgeltungsteuer: 25% zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer. Doch mit einem korrekt gestellten Freistellungsauftrag bleibt ein erheblicher Teil dieser Erträge steuerfrei.
Was ist der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung an die Bank, dass Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten. Bis zu dieser Höhe werden Zinserträge nicht versteuert.
Aktuelle Freibeträge
- 1.000 € pro Person und Jahr (Singles)
- 2.000 € pro Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung
Erst Erträge oberhalb des Freibetrags werden mit 25% Abgeltungsteuer plus Soli (insgesamt ca. 26,4%) belastet.
So funktioniert die Anmeldung
Der Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank gestellt — meist online über das Kundenportal oder per Formular.
Bei mehreren Banken
Haben Sie Konten bei mehreren Banken, müssen Sie den Freibetrag aufteilen. Insgesamt darf die Summe aller Aufträge 1.000 € (bzw. 2.000 €) pro Jahr nicht überschreiten.
Beispielrechnung
Sie legen 50.000 € zu 4% p.a. an. Der jährliche Zinsertrag beträgt 2.000 €.
- Ohne Freistellungsauftrag: ca. 528 € Steuerabzug
- Mit Freistellungsauftrag (1.000 €): nur 264 € Steuerabzug
- Ersparnis: 264 € pro Jahr
Praktische Tipps
- Anpassung jährlich prüfen
- Bei Bankenwechsel — Freistellungsauftrag rechtzeitig neu stellen.
- Bei Ehepartnern — Auf gemeinsame Konten den vollen Freibetrag eintragen.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten und wirkungsvollsten Steuerinstrumente für Sparer. Mit wenigen Minuten Aufwand sparen Sie jedes Jahr bis zu 264 € — kostenlos und vollkommen legal.